Haushalt. Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beläuft sich dem Regierungsentwurf für 2005 zufolge auf 3,78 Milliarden Euro. Gegenüber 2004 werden sich damit die geplanten Aufwendungen für entwicklungspolitische Zusammenarbeit um 433.000 Euro mindern. Innerhalb des Etatrahmens sollen dabei die Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse um 21,59 Millionen Euro verringert und der Ansatz für Investitionen um nahezu den gleichen Betrag - nämlich 20,59 Millionen Euro - erhöht werden. Für Zuweisungen und Zuschüsse werden damit 863 Millionen Euro (2004: 864,59 Millionen Euro) ausgewiesen, während die Investitionen, die bereits im Jahr 2004 mit 2,85 Milliarden Euro "als höchster Einzelansatz in der Entwicklungszusammenarbeit" galten, im Jahr 2005 insgesamt 2,87 Milliarden Euro erreichen sollen.
Mit einer Minderung von 173.000 Euro wird der Etat bei den Personalausgaben für 2005 mit 31,62 Millionen Euro (31,79 Millionen Euro) vorgestellt. Allein auf das BMZ entfallen dabei 31,52 Millionen Euro (31,69 Millionen Euro). Eine geringe Anhebung erfährt dagegen der Etat des Ministeriums für 2005 mit 56,75 Millionen Euro (54,97 Millionen Euro) laut Entwurf. Die Höhe der für 2005 erwarteten Gesamteinnahmen ist mit 686,97 Millionen Euro (709,45 Millionen Euro) angegeben. In einem Haushaltsvermerk wird ferner dargelegt, dass die Bundesregierung ermächtigt ist, sich im Rahmen multilateraler Schuldendienstregelungen am Schuldenerlass zugunsten von hochverschuldeten armen Entwicklungsländern zu beteiligen und auf Forderungen der finanziellen Zusammenarbeit zu verzichten. Das Erlassvolumen wird mit über 2 Milliarden Euro veranschlagt.
Größter Ausgabeposten im Rahmen der Allgemeinen Bewilligungen sind 950 Millionen Euro für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern - gegenüber 982,5 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr. Bei der finanziellen Zusammenarbeit soll der Beitrag zu den Europäischen Entwicklungsfonds mit 530 Millionen Euro (468,69 Millionen Euro) den ersten Platz einnehmen. Etwas reduziert wurde der Ansatz für bilaterale technische Zusammenarbeit für 2005 mit 594 Millionen Euro (594,89 Millionen Euro).
Für die institutionelle Förderung der Entwicklungszusammenarbeit ist eine Anhebung auf 118,52 Millionen Euro (117,89 Millionen Euro) vorgesehen. Im Einzelnen erhalten: der Deutsche Entwicklungsdienst 72,09 Millionen Euro (71,91 Millionen Euro), die Einrichtung Internationale Weiterbildung und Entwicklung 41,74 Millionen Euro (41,12 Millionen Euro) - sie ging im Oktober 2002 aus der Fusion der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung und der Carl-Duisberg-Gesellschaft hervor. Das Institut für Entwicklungspolitik soll 3,48 Millionen Euro (3,39 Millionen Euro) ausgeben können.
Unverändert bleibt mit 181 Millionen Euro (149,8 Millionen Euro) das Engagement des Bundes bei den entwicklungspolitischen Vorhaben der politischen Stiftungen für das kommenden Haushaltsjahr. wol