Haushalt. Der Gesamtetat des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung steigt leicht, und zwar von 83,47 auf 84,69 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Investitionen machen 40 Millionen Euro aus, während für das laufende Jahr noch 269,9 Millionen Euro eingeplant sind. Zurückzuführen ist dies auf die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Investitionen in Pflegeeinrichtungen in den neuen Ländern, die 2005 wegfallen sollen. Für das laufende Jahr will der Bund hierfür 221,1 Millionen Euro aufwenden.
Der Ansatz für die Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung soll um knapp eine halbe Milliarde Euro auf 78,21 Milliarden Euro steigen. Den Löwenanteil macht der Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten aus, der nach dem Willen der Regierung von 29,2 auf 29,56 Milliarden Euro angehoben werden soll. Der zusätzliche Bundeszuschuss an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten macht 17,43 Milliarden Euro (2004: 17,27 Milliarden Euro) aus. Zur Erläuterung heißt es, seit dem Jahr 2000 wird durch den Bund aus dem Aufkommen der Ökosteuer-Erhöhungsbeträge ein zusätzlicher Zuschuss gezahlt, der dazu dienen soll, den Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zu senken.
Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten der Arbeiter und Angestellten sind mit 11,72 Milliarden Euro (11,84) beziffert. Der Bund trägt seit dem 1. Juni 1999 die Beiträge für Kindererziehungszeiten. Der Zuschuss an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in den neuen Ländern soll von 7,89 auf 7,95 Milliarden Euro erhöht werden. Der Bund will sich 2004 außerdem mit 6,97 Milliarden Euro an der knappschaftlichen Rentenversicherung beteiligen. Im laufenden Jahr wird die Altersvorsorge der Knappschaften noch mit 7,2 Milliarden Euro unterstützt.
Für die Erstattung von Aufwendungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf Grund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen Ländern soll mit 2,9 Milliarden Euro mehr ausgegeben werden als im Jahr 2004 (2,8 Milliarden Euro). Steigen soll auch der Zuschuss zu Beiträgen der Werkstätten von Behinderten, und zwar von 870 auf 950 Millionen Euro. Sinken wird laut Regierungsentwurf die Erstattung von einigungsbedingten Leistungen an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten und zwar von 600 auf 550 Millionen Euro. Die Leistungen an die Künstlersozialkasse sollen von 103,2 auf 105,9 Millionen Euro steigen. Davon macht laut Entwurf der Zuschuss des Bundes 99 Millionen Euro (96 Millionen Euro) aus.
Es ist geplant, die Aufwendungen des Bundes für die gesetzliche Unfallversicherung von derzeit 98,9 auf 100 Millionen Euro zu erhöhen. Für die Fremd-renten in der Unfallversicherung sind 31,5 Millionen Euro (33 Millionen Euro) eingestellt. Der Posten "Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen" wird mit 2,5 Milliarden Euro anstelle von bisher 1 Milliarde Euro angeführt. Die Regierung bezieht sich auf das Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitssystems, wonach der Bund versicherungsfremde Leistungen der Kassen mit den Einnahmen aus der erhöhten Tabaksteuer der Jahre 2004 und 2005 pauschal abgilt. Insgesamt sollen in 2005 für den Bereich Sozialversicherung mit 80,99 Milliarden Euro rund 1,9 Milliarden Euro mehr ausgegeben werden. Die Ausgaben für die Kriegsopferversorgung und -fürsorge sollen von 3,4 auf 3,03 Milliarden Euro gesenkt werden. Verkehrsunternehmen sollen im nächsten Jahr 195 Millionen Euro (240 Millionen Euro) für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen erstattet bekommen. Für die Förderung der Eingliederung behinderter Menschen veranschlagt die Regierung insgesamt 198,2 Millionen Euro (243,1 Millionen Euro). Die Allgemeinen Bewilligungen belaufen sich für das kommende Jahr auf 329,8 Millionen Euro gegenüber 640,3 Millionen Euro in 2004. rab