Haushalt. Für die Versorgung will die Bundesregierung im kommenden Jahr 8,82 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Das sind 28,29 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr (2004: 8,79 Milliarden Euro). Den größten Anteil dabei haben die Personalausgaben mit 6,64 Milliarden Euro (6,62 Milliarden Euro). Zuweisung und Zuschüsse (ohne Investitionen) sind mit 2,18 Milliarden Euro (2,17 Milliarden Euro) etatisiert. Ausgaben für Investitionen sind nicht vorgesehen.
Für die Versorgung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind laut Regierungsentwurf 3,42 Milliarden Euro (3,37 Milliarden Euro) eingeplant. Die Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihre Hinterbliebenen ist mit 501,92 Millionen Euro (436,19 Millionen Euro) angegeben. Für die Versorgung der Berufsoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des höheren Kreisarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen sind nach 851,89 Millionen Euro in diesem Jahr 787,2 Millionen Euro im kommenden Jahr etatisiert.
Für Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz vom 25. Juli 1991 für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme im Beitrittsgebiet sollen im kommenden Jahr 1,53 Milliarden Euro (1,59 Milliarden Euro) ausgegeben werden. mik