Finanzen. Vorgaben der Europäischen Union (EU) in das deutsche Steuerrecht umzusetzen, ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung ( 15/3677), den der Bundestag am 7. September zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Zum einen geht es um die Richtlinie über das gemeinsame Steuersys-tem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener EU-Mitgliedstaaten. Vorgesehen ist, die Liste der Gesellschaften, auf die die Richtlinie angewendet wird, um bestimmt Rechtsformen zu erweitern und die Mindestbeteiligung, ab der eine Gesellschaft als Mutter- und die andere als ihre Tochtergesellschaft anzusehen ist, schrittweise zu senken.
Ferner geht es um die Richtlinie Gas und Elektrizität, deren Regelungen für die Mehrwertbesteuerung von Gas und Strom in den einzelnen Staaten unterschiedlich angewendet werden. Schwerpunkt der Änderung ist die Neubestimmung des Leistungsortes für die Lieferung von Gas oder Strom. Darüber hinaus sind Änderungen des EG-Beitreibungsgesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vorgesehen. Die Änderungen betreffen die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit bestimmten Abgaben, Zöllen oder Steuern und die Harmonisierung der Fahrzeugpapiere in der EU.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Anpassungen an das EU-Recht und Konsequenzen aus Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes. Unter anderem soll das Berufsrecht der Steuerberater liberalisiert werden. Neben der Zulassung des Syndikussteuerberaters soll nun auch die Zusammenarbeit von Steuerberatern mit Personen und Personenvereinigungen, die nicht unter das Steuerberatungsgesetz fallen, ermöglicht werden, sodass etwa Lohnsteuerhilfevereine mit Steuerberatern kooperieren können. Schließlich sollen Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte künftig auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen können. vom