Finanzen. Den "schädlichen Steuerwettbewerb" in der Europäischen Union einzudämmen, ist eines der Ziele des Entwurfs der Bundesregierung für ein EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz ( 15/3679). Der Bundestag hat die Gesetzesvorlage am 7. September zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Nach der Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie der EU soll die Zahlung solcher Gebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten dadurch erleichtert werden, dass eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Den Verzicht auf die Quellenbesteuerung will die Bundesregierung in einem neuen Paragraphen des Einkommensteuergesetzes regeln. Im Verhältnis zu Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, der Slowakei, Spanien und Tschechien, die für eine Übergangszeit noch Quellensteuern erheben dürfen, sind übergangsweise Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung vorgesehen.
Mit dem Gesetzentwurf soll darüber hinaus das EG-Amtshilfe-Gesetz geändert und die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer in deutsches Recht umgesetzt werden. Nach Darstellung der Bundesregierung geht es darum, den Austausch von Informationen sowie Amtshilfe bei der Zustellung von Verwaltungsakten und Entscheidungen zu ermöglichen. vom