Umwelt. Der Bundestag will dazu beitragen, dass die Belästigung durch die ständige Geräuschkulisse des Umgebungslärms vermindert wird. Das Parlament hat am 28. Oktober einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung solchen Lärms ( 15/3782, 15/3921) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung ( 15/4024) angenommen. SPD und Bündnisgrüne stimmten für, Union und FDP gegen das Gesetz.
Dieses enthält Vorgaben zur Aufstellung von Lärmkarten nach EU-weit gemeinsamen Lärmbewertungsmethoden, zur Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen sowie zur Aufstellung von Lärmminderungsplänen. Wie die SPD im Ausschuss erläutert hatte, müssen die Kommunen einen großen Teil der Lärmschutzaufgaben und die damit verbundenen Kosten tragen. Aus diesem Grund hatte die Koalition einen Änderungsantrag vorgelegt, der den Kommunen ermöglicht, die Kosten für Lärmkarten und Lärmminderungspläne aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu bezahlen. Die SPD begrüßte, dass die betroffene Bevölkerung zunehmend in den Umgang mit diesem Umweltproblem einbezogen wird.
Nach Darstellung der CDU/CSU wurde eine Chance vertan, die Politik zur Lärmminderung in der EU zu harmonisieren. Ein umfassendes Regelwerk mit Richt- und Grenzwerten sei nicht gelungen. Dieses Defizit werde besonders sichtbar, wenn man sich die Probleme bei der Verringerung des Fluglärms vor Augen führe. Die Fraktion bezweifelte auch, dass die Umsetzung der Richtlinie durch eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes der richtige Weg ist. Alternative Ansätze, etwa in Gestalt eines eigenen Gesetzes, hätten geprüft werden müssen. Zudem gebe es zahlreiche Einwände von Betroffenen, welche die Art der Umsetzung als "überzogene und unangebrachte Regulierung der inneren Abläufe des betrieblichen Geschehens" charakterisiert hätten.
Bündnis 90/Die Grünen wiesen diese Kritik zurück. Vor allem die unionsgeführten Länder hätten weitergehende Eingriffe verhindert. Die Liberalen begrüßten die Richtlinie, kritisierten jedoch, dass zentrale Fragen nicht per Gesetz, sondern per Rechtsverordnung geregelt würden. Während Verkehrsflughäfen und Eisenbahnunternehmen Kosten für die Lärmkartierung selbst tragen müssten, würden diese beim Straßenverkehr mit Steuermitteln finanziert. Wenn Lärmminderungsplanungen in das Ermessen von Behörden gestellt würden, würde dies zu einer Zersplitterung der Lärmschutzstandards führen und Rechtsuntersicherheit für die Flughafenstandorte nach sich ziehen.
Die Regierung hatte sich in ihrer Gegenäußerung ( 15/3921) zur Stellungnahme des Bundesrats gegen eine Neuausrichtung ihres Gesetzentwurfs ausgesprochen. Die Regelung zur strategischen Umweltprüfung führe nicht zu einer Verschärfung und Verdoppelung des Verfahrens, sondern entlaste den Vollzug, weist die Regierung die Argumentation der Länderkammer zurück. Die Regelungen zur örtlichen Lärmkartierung und Lärmminderungsplanung seien notwendig, damit auch den Gemeinden, die nicht unter die Richtlinie fallen, ein Instrument zur Verfügung steht, das Kartierungs- und Planungspflichten enthält. vom