Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung soll genossenschaftliches Wohnen auch für Haushalte mit Kindern oder älteren Menschen attraktiv machen und diese selbstbestimmte Form des Wohnens neben der zur Miete und dem selbstgenutzten Wohneigentum stärken und weiterentwickeln. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vertreten in ihrem Antrag ( 15/4043) die Auffassung, dass genossenschaftliches Wohnen als Form der Selbsthilfe, der Selbstverwaltung und Selbstbestimmung Eigenkapital, Eigenleistung und ehrenamtliches Engagement mobilisieren und zu guter Nachbarschaft führen kann.
Die Flexibilität der genossenschaftlichen Rechtsform begünstige spezielle Wohnmodelle für besondere Nachfragegruppen. Dazu zählten das altengerechte Wohnen, das betreute Wohnen für Behinderte oder Angebote für Alleinerziehende sowie Familien mit Kindern oder auch das Mehrgenerationen-Wohnen.
Die Fraktionen fordern die Bundesregierung deshalb auf, Modellvorhaben und Pilotprojekte für die Zielgruppen zu fördern sowie die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass diese auch kleinen Wohngenossenschaften zugute kommen. Außerdem soll die Regierung prüfen, in welcher Weise das genossenschaftliche Wohnen mit den bisherigen Instrumenten der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge verbunden werden kann.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen vertreten die Ansicht, dass Wohnungsgenossenschaften einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Struktur der städtischen Quartiere leisten können. Dazu müssten allerdings bestehende Wohnungsgenossenschaften stabilisiert und Neugründungen erleichtert werden. Auch seien diese verstärkt in die Lage zu versetzen, zum Verkauf stehende Wohnungsbestände zu erwerben.