Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung hält es für erforderlich, dass die künftige Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post auch auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien tätig werden kann. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung ( 15/4069) zur Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ( 15/3923) hervor.
Die Kompetenzen der Regulierungsbehörde seien dabei begrenzt und dienten lediglich dazu, das privatrechtlich ausgestaltete System von Erzeugung, Vergütung und Abrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien durch erhöhte Rechtssicherheit zu stabilisieren und zu sichern. Die Behörde soll nach Meinung der Regierung dazu beitragen, dass die Informationsunterschiede zwischen einzelnen Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen und den Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen nicht zu ungerechtfertigten Kostennachteilen für die Netznutzer führen
In ihrer Gegenäußerung ( 15/4068) zur Stellungnahme des Bundesrates zur geplanten Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ( 15/3917) schreibt die Regierung, mit der Umsetzung europäischer Vorgaben werde in vielen Bereichen Neuland betreten. Ziel sei es, ein auf die deutschen Verhältnisse optimal zugeschnittenes Regulierungssystem zu installieren. Hauptaufgabe der Regulierungsbehörde werde kurzfristig der Aufbau einer durchsetzungsstarken Missbrauchsaufsicht sein. Im Hinblick auf die Erhöhungen der Entgelte für den Netzzugang vor Inkrafttreten des neuen Ordnungsrahmens werde die Behörde angewiesen werden, sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes Missbrauchsverfahren zu eröffnen.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung nach eigener Darstellung einen Vorschlag unterbreiten, wonach bis zum Inkrafttreten einer Anreizregulierung Erhöhungen der Netzzugangsentgelte genehmigt werden müssen. Parallel seien die Voraussetzungen zu schaffen, um eine derartige Anreizregulierung einzuführen. Dabei sei dann zu prüfen, mit welchen Aufsichtsinstrumenten diese Regulierung sichergestellt werden kann.
Die Bundesregierung nimmt nach eigenen Angaben zur Kenntnis, dass sich eine Mehrheit der Länder für ihre Beteiligung an den Vollzugsaufgaben der Netzregulierung ausspricht. Es sei nicht zu verkennen, heißt es weiter, dass die Länder mit der Wahrnehmung der Kartell- und Energieaufsicht in der Vergangenheit Kompetenz erworben hätten. Dennoch meint die Regierung, dass ein ausschließlicher Vollzug durch eine Bundesregulierungsbehörde die sachgerechte Lösung sei, um einheitliche Wettbewerbsbedingungen und klare Zuständigkeiten zu gewährleisten. Sie erklärt überdies, ein zügiger Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens sei "wünschenswert", wobei sie gegebenenfalls Vorschläge für einvernehmliche Lösungen unterbreiten werde.