Umwelt. Die EU-Kommission will die Umweltstandards bei der Abfallentsorgung stärken. Dies sieht der Vorschlag zur Novelle einer zehn Jahre alten EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen vor, wie die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 15/3890) mitteilt.
Damit sollen Veränderungen aufgegriffen werden, die auf die neuesten Entwicklungen beim "Basler Abkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung" der Vereinten Nationen und einen Beschluss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zurückgehen.
Die Europäische Kommission schlägt unter anderem vor, dass Behörden nach vorheriger Unterrichtung einem Export von Abfällen widersprechen dürfen, wenn diese im Ausland nach niedrigeren Standards als im exportierenden Land behandelt werden können.
Mit dieser Regelung könnten deutsche Behörden verhindern, dass etwa zu hoch belastetes und nicht der Altholzverordnung entsprechendes Altholz aus Deutschland im Ausland zu Möbeln verarbeitet und in der Folge als Möbelbestandteil wieder nach Deutschland eingeführt wird.
Auch möchte die Brüsseler Behörde verhindern, dass Abfall in die Anlagen in den neuen Mitgliedstaaten gelangt, wenn für diese Übergangsfristen gelten. Verhindert werden soll auch, dass in Länder außerhalb der Europäischen Union exportiert wird, wenn deren Behandlungsmethoden nicht den Standards der EU entsprechen. Der Bundestag hatte die Regierung im Mai aufgefordert, sich für diese Belange einzusetzen ( 15/2957).