Ein Ende der Insellösungen beim Dosenpfand ist in Sicht: Am vergangenen Donnerstag billigte der Bundestag mit den Stimmen der Koalition einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung, der festlegt, dass Läden pfandpflichtige Einwegverpackungen auch dann zurücknehmen müssen, wenn sie diese nicht selbst verkauft haben. Außerdem sieht die mittlerweile dritte Neuerung der Verpackungsverordnung ab 2005 ein einheitliches Pfand von 25 Cent für Bier, Mineralwasser, Alkopops und Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure in Einwegverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter vor. Davon ausgenommen bleiben Fruchtsäfte, Wein und Milch sowie Getränkeverpackungen, die als "ökologisch vorteilhaft" eingestuft wurden: Schlauchbeutel, Getränkekartons und Standbodenbeutel.
Der Bundesrat wird die Regelung nach jahrelangen Querelen voraussichtlich Mitte Dezember absegnen, da der Entwurf von Umweltminister Jürgen Trittin weitgehend auf Vorschläge der Länderkammer zurückgeht. Trittin forderte die Opposition auf, den Streit um die Verpackungsverordnung zu beenden: "Wir müssen einen Strich darunter ziehen." Die Unionsfraktionen hatten sich bei der Abstimmung enthalten, während die FDP gegen die Verordnung gestimmt hatte. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger warf Trittin vor, das Gesetz sei "nicht europarechtskonform" und forderte den Minister auf, "mit diesem Zwangspfand-Zirkus" aufzuhören. Es wäre besser gewesen, wenn Rot-Grün das für den 14. Dezember erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Pflichtpfand abgewartet hätte. Die EU-Kommission hatte kritisiert, dass die Discounter bislang nur Einwegverpackungen aus ihrem eigenen Sortiment zurücknehmen müssen.