Die FDP will die Privatisierung der Deutschen Bahn AG auf der Grundlage des vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurfs für ein Privatisierungsgesetz verhindern. In einem Antrag ( 16/4413 ) fordert sie, bei der Bahnprivatisierung das Verfassungsrecht zu beachten. In den Augen der FDP ist das derzeit nicht der Fall.
Der Entwurf weist nach Ansicht der Liberalen die wesentlichen Merkmale des so genannten Eigentumssicherungsmodells auf, auch wenn er diesen Begriff nicht enthält. Die Privatisierung nach dem Eigentumssicherungsmodell verfolge den Zweck, der Bahn zu ermöglichen, Schienenverkehr und Infrastruktur in einer wirtschaftlichen Einheit zu betreiben und zu bilanzieren, schreibt die Fraktion. Dazu solle der Bahn das so genannte wirtschaftliche Eigentum an den Infrastruktur-Gesellschaftsanteilen eingeräumt werden.
Nach Ansicht der Liberalen kollidiert die Voraussetzung für die Bilanzierung von "wirtschaftlichem Eigentum" an den Infrastrukturgesellschaften mit den Vorgaben des Artikels 87e des Grundgesetzes. Dort sei festgeschrieben, dass der Bund Mehrheitseigentümer der Eisenbahninfrastruktur, das heißt der Schienen, Bahnhöfe und sonstiger zum Verkehrsbetrieb notwendiger Einrichtungen, bleiben müsse.
Dieser "Schienenwegevorbehalt" des Bundes sichert den Abgeordneten zufolge die Infrastrukturverantwortung des Bundes ab. Der Bund werde dadurch berechtigt und verpflichtet, gesellschaftsrechtlich als Mehrheitseigentümer zu aufzutreten.
Nach dem geplanten Eigentumssicherungsmodell wäre der Bund formal Alleineigentümer der Bahn-Infrastruktur, betont die Fraktion. Er müsste aber seine Stimmrechte in den Hauptversammlungen auf die Deutsche Bahn AG übertragen, damit diese wirtschaftliche Eigentümerin sein könnte.