VERSICHERUNGEN
Eigenmittelausstattung auf hohem Niveau
Schaden-, Unfall- und Lebensversicherungsunternehmen verfügen nach Einschätzung der Bundesregierung über ausreichende Eigenmittel. Für die meisten Schaden- und Unfallversicherer hat die Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes von 2003 zu sinkenden Eigenmittelquoten geführt, schreibt die Regierung in einem Bericht über die Eigenmittelausstattung der Versicherungsunternehmen und deren Kapitalanlagenmanagement ( 16/4339 ).
Der Anteil der Eigenmittel sei 2005 im Vergleich zum Vorjahr im Durchschnitt nur noch um etwa 25 Prozentpunkte zurückgegangen, während der Rückgang von 2003 auf 2004 60 Prozentpunkte betragen habe. Dennoch habe die Deckung auch in den Jahren 2004 und 2005 mit 286 und 263 Prozent auf hohem Niveau gelegen. Mit einem weiteren Absinken sei voraussichtlich nicht mehr zu rechnen, so die Regierung, da bereits 2005 fast alle Unternehmen nach den neuen und strengeren Maßgaben berichtet hätten.
Versicherungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Eigenmittel mindestens in Höhe der so genannten Solvabilitätsspanne vorzuhalten, um ihre Verträge stets erfüllen zu können. Für Schaden- und Unfallversicherer errechnet sich die Solvabilitätsspanne auf der Basis der Prämieneinnahmen des Vorjahres und des durchschnittlichen Schadenaufwandes der letzten drei Jahre. In der Lebensversicherung wird sie durch die Höhe der Deckungsrückstellungen bestimmt.
Nach der Reform hatte sich die Solvabilitätsspanne den Angaben zufolge erhöht. Die größten Auswirkungen hätten die verschärften Anforderungen an die Eigenmittel auf die Schaden- und Unfallversicherer gehabt, da diese nun generell mehr Eigenmittel vorhalten müssten. Für Zweige wie die Haftpflichtversicherung, deren potenzielle Schäden sehr hohe Verpflichtungen bedeuten, würden noch einmal 50 Prozent mehr Eigenmittel benötigt. Bei den Lebensversicherungsunternehmen erhöhten sich die Anforderungen nur, wenn Zusatzrisiken aus der Nichtlebensversicherung übernommen werden.
Die Lebensversicherer haben laut Bericht schon bisher die Eigenmittelanforderungen übererfüllt. Seit dem Tiefpunkt 2002 mit einer Quote von 177 Prozent verlaufe die Entwicklung positiv. Unternehmen, die schon vor dem 21. März 2002 zugelassen waren, müssen die Anforderungen der Novelle seit dem 1. März dieses Jahres erfüllen. Für Pensions- und Sterbekassen gilt eine Frist bis zum Jahresende.