Homosexualität war im Dritten Reich per Gesetz verboten. Sie galt als Verbrechen gegen den NS-Staat und "widernatürliche Unzucht", seit 1935 gab es dafür einen eigenen Paragrafen im Reichstrafgesetzbuch. Allein bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges wurden auf seiner Grundlage über 140.000 Männer verurteilt, bis zu 15.000 kamen ins Konzentrationslager. Tausende verloren ihr Eigentum, ihre Arbeit, wurden kastriert oder für medizinische Versuche missbraucht.
Diese Verbrechen stehen jetzt im Mittelpunkt der Ausstellung "Ausgrenzung aus der Volksgemeinschaft - Homosexuellenverfolgung in der NS-Zeit", die der Bundestag bis 28. April im Westfoyer des Paul-Löbe-Hauses zeigt. Erstellt vom Kulturring Berlin e.V. zeigt sie auch die konkreten Schicksale vieler Opfer. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse, der die Ausstellung eröffnete, wünschte ihr "viele Besucher", gerade weil sie das Unrecht übersetze in die Geschichten von Menschen. Der Parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis90/Die Grünen, Volker Beck, erinnerte daran, dass der Bundestag den fraglichen Strafgesetzartikel erst 1969 außer Kraft gesetzt habe. Dies sei ein "Schandfleck in der Geschichte des Bundestages", sagte er, und befand es daher für "goldrichtig", dass die Ausstellung jetzt im Parlament gezeigt werde. Inzwischen, im Jahr 2000, hat der Bundestag fraktionsübergreifend anerkannt, dass Homosexuellen während des NS-Regimes schweres Unrecht widerfahren ist. 2002 wurden die Opfer gesetzlich rehabilitiert. Zudem soll es im Berliner Tiergarten bald ein Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen geben. Der künstlerische Wettbewerb dafür ist bereits abgeschlossen.