Inneres. Die Bundesregierung soll den Gesetzentwurf zur Umsetzung verschiedener asyl- und aufenthaltsrechtlicher EU-Richtlinien überarbeiten. Das fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/1199). Dabei solle die Regierung eine über die Mindestbestimmungen der EU-Richtlinien hinausgehede Erleichterung der Freizügigkeit auch für Drittstaaten-Angehörige und eine Verbesserung des Flüchtlingsschutzes anstreben. Der bisherige Entwurf bedeute eine Verschlechterung für Flüchtlinge und Migranten.
In dem Antrag heißt es weiter, die Einschränkung des Ehegattenzuzugs sei ebenso abzulehnen wie die Ausweitung von Haftgründen und Inhaftierungsmöglichkeiten. Kritisiert werden zudem der unzureichende Schutz von Opfern des Menschenhandels sowie die Verschärfungen von Anforderungen zur Statusverbesserung im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes. Die Linke will, dass die Bundesregierung die Umsetzung von EU-Richtlinien zum Anlass nimmt, um die gesetzlichen Regelungen zur Vermeidung von Kettenduldungen und die humanitäre Hilfe für Statuslose zu entkriminalisieren.
Wie die Fraktion ausführt, fielen die elf Richtlinien, die 2006 in deutsches Recht umzusetzen seien, weit hinter die ursprünglich liberaleren Entwürfe der Europäischen Kommission zurück. Insbesondere die deutsche Bundesregierung habe als "Bremser" gewirkt und verhindert, dass weitergehende europäische Mindeststandards beschlossen wurden. Die Richtlinien der EU seien nicht von dem Wunsch nach einer Liberalisierung des Asyl- und Ausländerrechts geprägt, sondern von einem "Geist der Abwehr".