Verkehr und Bau. Der Bundesrat sieht die geplanten Vorruhestandsregelungen für bei den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigte Beamte als kritisch an. Dies geht aus einer Stellungnahme ( 16/2476) zur vorgesehenen Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen Bundespost ( 16/1938) hervor. Die beamtenrechtlichen Möglichkeiten, Personalüberhänge abzubauen, reichten nicht aus, so die Länderkammer. Auch die Länder müssten ihre Personalausgaben senken und Personal abbauen. Die Bundesregierung solle daher prüfen, welche Möglichkeiten sich aus der im Zuge der Föderalismusreform vereinbarten Fortentwicklung des Rechts des öffentlichen Dienstes ergeben. Es müssten neue Instrumente geschaffen werden, die einen flexibleren Einsatz von Beamten und einen sozialverträglichen Personalabbau im öffentlichen Dienst ermöglichen. Die Bundesregierung betont in ihrer Gegenäußerung dazu, sie halte Vorruhestandsregelungen generell für ungeeignet, um personelle Strukturprobleme zu lösen. Die Entscheidung dafür bei den Post-Nachfolgeunternehmen und bei der "Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost" beruhe darauf, dass es sich hier um einen "Altfall" als Folge der Privatisierung der Deutschen Bundespost handele. Der Wettbewerbsdruck und der rasche technologische Wandel seien bei der Privatisierung nicht vorhersehbar gewesen. Die besonderen Verhältnisse in den privatisierten Staatsunternehmen lassen sich der Regierung zufolge nicht auf normale Bundes- oder Landesverwaltungen mit Personalüberhang übertragen. Das nach der Föderalismusreform mögliche Gesetz über die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder, Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts werde derzeit mit den Ländern abgestimmt.