Finanzen. Die Probleme beim Vollzug der Steuergesetze in den Finanzämtern haben sich in den letzten 13 Jahren nicht verflüchtigt, sondern sind im Gegenteil größer geworden. Diese Bilanz zog Klaus Schleicher vom Bundesrechnungshof am 25. Oktober im Finanzausschuss. Eine Untersuchung in 25 Finanzämtern in mehreren Bundesländern habe zutage gefördert, dass die Lage bei den Landesfinanzverwaltungen sehr schwierig sei. Die Anwendung der Steuergesetze sei "nicht mehr hinreichend gewährleistet". Die Ursachen dafür sah er vor allem in der Komplexität der Steuergesetze mit vielfältigen Änderungen über Jahre hinweg. Hinzu kämen zahlreiche Verwaltungsanweisungen auf der Arbeitsebene der Finanzämter. 50 gemischte Gremien von Vertretern des Bundes und der Länder befassten sich nur mit Steuerproblemen und Steuerarten.
Zur Auslegung des Steuerrechts gebe es mittlerweile 4.427 Schreiben, die die Sachbearbeiter theoretisch kennen müssten. Die vielen Gerichtsurteile und Entscheidungen des Bundesfinanzhofes machten die Sache nicht leichter. Diese Entscheidungen riefen dann wieder den Gesetzgeber auf den Plan, sodass die Dinge weiter verkompliziert würden. Die Steuerpflichtigen müssten sich mit bis zu 53 verschiedenen Erklärungsvordrucken auseinandersetzen. Auch die Arbeitsbelastung sei in den einzelnen Finanzämtern unterschiedlich. Die Landesverwaltungen müssten Personal abbauen, was wiederum zu Lasten der Sachbearbeiter gehe. Die Bandbreite der Zahl der Sachbearbeiter in den untersuchten Ämtern reiche von 970 bis 2.700. Etwa 40 Prozent ihrer Arbeitszeit stehe für die direkte Steuerfestsetzung zur Verfügung. Hinzu kämen weitere Tätigkeiten wie die Bearbeitung von Sachverhalten, die etwa die Riester-Renter betreffen. Für die Bearbeitung der Steuerklärung eines Arbeitnehmers habe der Sachbearbeiter im Regelfall rund 20 Minuten Zeit. Nach Auskunft der Landesrechnungshöfe gebe es Beanstandungsquoten von bis zu 50 Prozent, was "nicht mehr hinnehmbar" sei.