Wahlen - Streifzug durch die
Geschichte
1867 bis 1871: Reichstagswahlen im Norddeutschen Bund
Der Reichstag des Norddeutschen Bundes wurde nach dem Reichswahlgesetz gewählt, das von der Nationalversammlung 1849 in der Paulskirche verabschiedet worden war. Wahlberechtigt waren Männer ab 25 Jahren. Die Wahlen waren allgemein, gleich, geheim und direkt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/wahlhist/wg1867