Wahlen - Streifzug durch die
Geschichte
1957: Änderung der Grundmandatsklausel und Briefwahl
Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 1957
© dpa
Zur dritten Bundestagswahl wurde das Wahlgesetz erneut geändert.
Für den Einzug in den Bundestag benötigte eine Partei nunmehr bundesweit mindestens 5 Prozent der Stimmen oder drei Direktmandate.
Gleichzeitig wurde die Möglichkeit der Briefwahl eingeführt. Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht den Wahlraum in ihrem Bezirk aufsuchen können, konnten jetzt per Post mitwählen.
Die Zahl der Bundestagsmandate erhöhte sich wegen des Beitritts des Saarlandes auf 494 Sitze, hinzu kamen 3 Überhangmandate sowie die 22 Berliner Abgeordneten.
Quelle:
http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/wahlhist/wg1957