Die Zentralabteilung
Die Zentralabteilung bildet das administrative und technisch-organisatorische Rückgrat der Bundestagsverwaltung. Ihre Aufgabe ist es, jederzeit die personellen, sächlichen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die für die Funktionsfähigkeit des Parlaments unentbehrlich sind.
Die Abteilung ist in die drei Unterabteilungen ZV (Zentrale Verwaltung), ZR (Recht) und ZT (Technik und Betrieb) gegliedert, die ihrerseits jeweils vier Referate umfassen. Innenrevision und Gleichstellungsbeauftragte sind ebenfalls der Abteilung Z zugeordnet.
Die Unterabteilung Zentrale Verwaltung ist mit den Personalangelegenheiten und der Organisation der Bundestagsverwaltung befasst. Dort sind zwei Personalreferate für die Personalgewinnung und -betreuung zuständig. Das Organisationsreferat verantwortet eine sachgerechte Aufbauorganisation und unterstützt die Parlamentsarbeit durch den reibungslosen und effizienten Ablauf der Verwaltungsverfahren. Ein weiteres Referat ist Ansprechpartner der Verwaltungsmitarbeiter in Aus-, Fortbildungs- und Sozialangelegenheiten.
Die Unterabteilung Recht ist verantwortlich für die Aufstellung des Haushalts- und des Finanzplans, für allgemeine Rechtsangelegenheiten des Parlaments und seiner Verwaltung, für Polizei- und Sicherungsaufgaben des obersten Verfassungsorgans sowie für Fragen des Geheim- und Datenschutzes.
Die Unterabteilung Technik und Betrieb organisiert die Infrastruktur des Bundestages, damit dieser seine parlamentarischen Aufgaben wahrnehmen kann. Ihre Mitarbeiter stellen in den Bereichen Hochbau- und Bauplanung, Liegenschaftsverwaltung, Gebäudetechnik und -betrieb, logistische Unterstützung und zentrale Beschaffung alle Belange des facility management in den Bundestagsliegenschaften sicher.