Glossar
Bundesrat
Bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes
wirken die Länder durch den
Bundesrat mit. Er benennt u.a. die Hälfte
der Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Die
Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch
anwesende Mitglieder oder deren Vertreter bei Abstimmungen im
Bundesrat abgegeben werden. Die Anzahl der Stimmen richtet sich
nach der Einwohnerzahl der Bundesländer, jedes Land hat
mindestens drei Stimmen (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Saarland). Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern
(Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein, Thüringen) haben vier, Länder mit
mehr als sechs Millionen Einwohnern (Hessen) fünf und
Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern
(Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen)haben sechs Stimmen. Der Bundesrat hat 69
Mitglieder.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/B/bundesrat