Glossar
Geheime Abstimmung
Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln (Geheime Wahlen) finden statt,
sofern das in der Verfassung oder einem Bundesgesetz vorgesehen
ist. Geheim gewählt werden die Bundeskanzlerin, der Bundestagspräsident sowie
der/die Wehrbeauftragte
des Parlaments. Hierzu erhält jede/r Abgeordnete,
der/die zuvor von einem/r Schriftführer/in mit Namen
aufgerufen wurde, einen amtlichen Stimmzettel mit Umschlag. Der
Zettel wird in einer der aufgestellten Wahlkabinen ausgefüllt
und anschließend unter der Kontrolle der
Schriftführer/innen in eine Wahlurne geworfen. Das Ergebnis
teilt der/die Sitzungspräsident/in mit.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/geh_abst