Glossar
Listenverbindung
Die in den Bundesländern aufgestellten
Landeslisten
einer Partei
galten bis zur Bundestagswahl 1972 als eigenständige
Listen, die bei der Sitzverteilung getrennt berücksichtigt
wurden, es sei denn, damals wurde erklärt, dass sie verbunden
waren.
Heute sieht das Bundeswahlgesetz vor, dass alle Landeslisten einer Partei bei der Sitzverteilung als verbunden anzusehen sind, wenn nichts anderes erklärt worden ist.
Verbundene Listen werden bei der Sitzverteilung gegenüber den anderen wie eine Liste behandelt. Die auf diese "verbundene" Liste entfallenden Sitze werden auf die einzelnen Landeslisten ebenfalls nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren weiterverteilt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/L/listenverb