Glossar
Zu Protokoll
Findet zu einem Tagesordnungspunkt keine
Aussprache im Plenum
statt, können die nicht gehaltenen Reden der Abgeordneten zu
Protokoll gegeben werden. Sie erscheinen im Plenarprotokoll, dem stenographischen
Bericht der jeweiligen Sitzung des Bundestages, und stehen der
Öffentlichkeit zur Verfügung. Ob eine Aussprache
stattfindet oder die Reden „zu Protokoll“ gegeben
werden, vereinbaren die Fraktionen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/Z/zu_protokoll