Finanzausschuss
Schreiben des Vorsitzenden zu EU-Vorlagen
Soweit der Finanzausschuss von einer Beschlussempfehlung an das
Plenum zwar absieht, jedoch zu einer EU-Vorlage die Bundesregierung
wissen lassen möchte, wie die Haltung des Ausschusses ist,
wendet sich der Vorsitzende an den Bundesminister der Finanzen.
Regelmäßig teilt dann der Vorsitzende die
Meinungsbildung des Ausschusses mit, ohne dass die Bundesregierung
bei ihren Verhandlungen auf EU-Ebene hieran so dezidiert gebunden
ist, wie dies etwa bei einem förmlichen Beschluss des
Deutschen Bundestages der Fall wäre.
Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a07/Europapolitische_Aktivit__ten/Vors_Schreiben/