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Gesetzentwurf
Bundesregierung, Bundesrat oder Mitglieder des Bundestages
(mindestens fünf Prozent) können eine Gesetzesinitiative
starten. Gesetzentwürfe der Bundesregierung müssen
zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet werden.
Möchte der Bundesrat seinerseits einen Gesetzentwurf
einbringen, leitet er ihn erst der Regierung zu, die ihre
Auffassung darlegt und den Entwurf dann an den Bundestag
weiterleitet.