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Gesetzesinitiative

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Gesetzentwurf
Bundesregierung, Bundesrat oder Mitglieder des Bundestages (mindestens fünf Prozent) können eine Gesetzesinitiative starten. Gesetzentwürfe der Bundesregierung müssen zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet werden. Möchte der Bundesrat seinerseits einen Gesetzentwurf einbringen, leitet er ihn erst der Regierung zu, die ihre Auffassung darlegt und den Entwurf dann an den Bundestag weiterleitet.

* Nächster Schritt


Erschienen am 25.09.2006

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