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Detailberatung
In den Ausschüssen des Bundestages werden Gesetzentwürfe
im Detail beraten. Jeder Ausschuss befasst sich mit Entwürfen,
die sein Fachgebiet betreffen. Hier wird der Gesetzentwurf auf Herz
und Nieren geprüft. Experten werden zu Anhörungen, so
genannten "Hearings", eingeladen. Am Ende steht ein schriftlicher
Bericht an das Plenum mit einer Beschlussempfehlung. Der Bericht
erläutert den Gang der Beratung und legt die Gründe dar,
wenn Änderungsvorschläge gemacht werden.