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Kompromisssuche
In dem gemeinsamen Gremium von Bundestag und Bundesrat sitzen 16
Mitglieder der Länderkammer und ebenso viele des Bundestages
(entsprechend den Fraktionsstärken). Seine Aufgabe ist es,
einen Konsens zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im
Bundesrat keine Mehrheit finden. Kommt es zu keiner Einigung oder
wird der Entwurf bestätigt, muss sich wieder der Bundesrat mit
der Vorlage befassen. Bei einem Einspruchsgesetz kann er nun
Einspruch einlegen. Der Bundestag kann den Einspruch jedoch
überstimmen. Das Gesetz tritt in Kraft. Verweigert der
Bundesrat bei einem Zustimmungsgesetz die Zustimmung und sind alle
Möglichkeiten, den Vermittlungsausschuss anzurufen,
ausgeschöpft, ist das Gesetz gescheitert.