Zum besseren Schutz der Umwelt wird in der EU eine neue Verordnung über gefährliche Inhaltsstoffe von Wasch- und Reinigungsmitteln beraten. Da es bisher noch sehr unterschiedliche Höchstnormen in den einzelnen Mitgliedstaaten gibt, wurde im Europäischen Parlament der Verdacht laut, dass es mehr um den freien Warenverkehr geht, den die Waschmittelindustrie erreichen möchte, um nicht in jedem Land unterschiedliche Produkte auf den Markt zu bringen. Genährt wurde diese Vermutung dadurch, dass der Ministerrat wesentliche Änderunganträge des Parlaments im Sinne des Umweltschutzes verwarf.
Die Straßburger Abgeordneten verschärften deshalb in der zweiter Lesung den Verordnungsentwurf über die Einleitung von Detergenzien (Wasch- und Reinigungsmittel und deren Inhaltsstoffe) wieder, so dass nun mit einem Vermittlungsverfahren zwischen Parlament und Ministerrat zu rechnen ist. Vor allem stimmten sie dafür, dass dass die EU-Staaten, die bereits jetzt über höhere Umweltstandards auf diesem Gebiet verfügen, diese auch in Zukunft beibehalten können. Damit wandte sich das Parlament gegen Versuche der nationalen Regierungen, einheitliche Mindeststandards für den Gewässerschutz in der gesamten EU durch zu viele Ausnahmen auszuhöhlen.
Als einzige Ausnahmen wollen die Abgeordneten nur Krankenhäusern und Großküchen gewisse Überschreitungen bei bestimmten Detergenzien zugestehen. Der EVP-Berichterstatter Karl-Heinz Florenz appellierte an die Eigenverantwortung der Verbraucher beim mengenmäßigen Einsatz von Waschmitteln. Hier könne die Politik keine Vorgaben machen, sondern nur die Industrie zum verstärkten Dialog mit den Konsumenten auffordern. Wichtig sei es, dass die Gewässerbelastung bereits bei der Schadstoffeinleitung reduziert werde. Nicht gesagt wurde, dass dies aber bessere und einfach umsetzbare Dosierungshinweise für die Verbraucher voraussetzen würde.
Statt dessen soll eine bessere Aufklärung der Verbraucher über eine Website der Produzenten im Internet erfolgen, indem dort ein Verzeichnis mit technischen Angaben zu den Inhaltsstoffen veröffentlicht werden soll. Darin sollen Gewichtsanteile, Bestandteile der Duftstoffe und ätherischen Öle und die Bestandteile der Farbstoffe aufgeführt werden. Vor dem Gang in den Supermarkt wird also von der Hausfrau erwartet, sich über Alternativen beim Kauf ihrer Waschmittel zu informieren. Dagegen lehnte das Plenum eine Etikettierungspflicht für Konservierungsstoffe ab, ebenso einen Änderungsantrag der Grünen, der das Verbot der Verwendung von Phosphaten zum Ziel hatte. Die EU-Kommission wurde jedoch aufgefordert, innerhalb von drei Jahren einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, der die Verwendung von Phospaten in Reinigungsmitteln einschränkt. Der, wie von mehreren Abgeordneten kritisiert wurde, offensichtlich unter dem Einfluss der Lobby stehende Ministerrat verlangt eine Frist von fünf Jahren.