Zum Übereinkommen von Montreal von 2003 soll für die Haftung bei Passagier- und Güterschäden in der internationalen Zivilluftfahrt ein modernes, umfassendes Regelungswerk sowie ein vereinfachtes Verfahren zur Anpassung der Haftungshöchstbeträge geschaffen werden ( 15/2285). Das geltende Warschauer Abkommen von 1929 entspreche nicht mehr den Anforderungen und Standards des modernen Wirtschaftslebens, sei durch zahlreiche Reformen zersplittert und erschwere die Rechtsanwendung. Das "Warschauer System" müsse daher modernisiert und in ein einziges neues Regelungswerk integriert werden, so die Regierung. Dabei sei nicht auszuschließen, dass die geplanten Haftungsverbesserungen zur Anhebung der Versicherungsprämien für Luftfracht und zuhöheren Verbraucherpreisen führen könnten.