Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP hat der Bundestag am 15. Januar eine Änderung des Gesetzes über dem Militärischen Abschirmdienst (MAD, 15/1959) beschlossen. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses ( 15/2274). Die CDU/CSU votierte gegen das Gesetz.
Die Fraktion der SPD begrüßte den neuen Gesetzentwurf, der einen besseren Schutz der Soldaten im Auslandseinsatz durch den MAD garantiere. Das geänderte Gesetz schaffe durch die Möglichkeit des Zugriffs auf die entsprechenden Datenbanken innerhalb Deutschlands mehr Rechtssicherheit. Bündnis 90/Die Grünen und die FDP schlossen sich im Wesentlichen dieser Argumentation an.
Die CDU/CSU-Fraktion begründete ihre Ablehnung damit, für sie bestehe der Hauptmangel darin, dass die Tätigkeit der MAD-Mitarbeiter auf die Liegenschaften der Bundeswehr im Ausland beschränkt bleiben müsse. Daher bestehe keine Möglichkeit, auf einheimische Quellen zurückzugreifen. Dadurch hätten sie keine Möglichkeit, durch bessere Aufklärung einen besseren Schutz der Soldaten zu erreichen.
Die Bundesregierung war der Auffassung, das MAD-Gesetz erfasse nicht zweifelsfrei eine Verwendung des MAD zum Schutz eines deutschen Bundeswehrkontingents im Auslandseinsatz. Die Bedrohung der militärischen Sicherheit und damit der persönlichen Sicherheit der Bundeswehrangehörigen bei einer Beteiligung der Bundeswehr an internationalen Militäreinsätzen sei grundsätzlich völlig anders einzuschätzen als im Inland. Es sei nicht hinnehmbar, dass Soldatinnen und Soldaten im Ausland - trotz größerer Gefährdung - einen geringeren Schutz erführen als im Inland. Der Gesetzentwurf sehe daher bei besonderen Auslandsverwendungen der Bundeswehr vor, die deutschen Bundeswehrkontingente im Einsatzgebiet wie im Inland durch den MAD abzuschirmen.