Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 15/2284) zu dem Seeverkehrsabkommen vom 10. Dezember 2002 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Volksrepublik China andererseits vorgelegt.
Das Abkommen zielt darauf ab, den Seeverkehr zwischen den Vertragspartnern zu liberalisieren und dadurch den Handelsverkehr erheblich zu erweitern. Die Vorschriften der bilateralen Schifffahrtsabkommen wie des entsprechenden deutsch-chinesischen Abkommens vom 9. Mai 1995 blieben weiterhin gültig, soweit sie günstiger sind oder eine Materie regeln, wie etwa die Anerkennung von Personaldokumenten von Seeleuten, die vom vorliegenden Abkommen nicht erfasst ist.
Restriktive Klauseln in bestehenden bilateralen Schifffahrtsabkommen der EG-Staaten mit China würden dagegen durch das vorliegende Abkommen im Interesse einer weiteren Liberalisierung des Seeverkehrs ersetzt, heißt es weiter. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 15. Januar zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen überwiesen.