Recht. Der Bundesrat möchte die als Abteilungen der Amtsgerichte eingerichteten Grundbuchämter sowie die bei den Landkreisen und Oberbürgermeistern bestehenden Katasterämter in einer neu einzurichtenden Bodenmanagement-Behörde zusammenfassen. Er hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/3148) vorgelegt.
Die zu erwartenden positiven Wirkungen sollen dazu führen, Grundstückseigentümern und Investoren einheitliche Beratung und Service anbieten zu können. Der Entwurf setze die technische Entwicklung der vergangenen Jahre im Grundbuchwesen und der Katasterverwaltung fort. Er bezwecke die Öffnung des Bundesrechts im erforderlichen Umfang, um den Ländern, die davon Gebrauch machen wollen, die Möglichkeit zu geben, Vorteile zu nutzen.
Der Entscheidung darüber, ob und wie ein Land diese Option künftig nutzen werde, solle hierdurch nicht vorgegriffen werden. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten soll künftig auch für den Fall bestehen bleiben, dass das Grundbuch von der durch Landesrecht bestimmten Stelle geführt wird.
Die Bundesregierung macht deutlich, dieser Gesetzentwurf stoße aus grundbuchrechtlicher Sicht auf "erhebliche Bedenken". Die behaupteten positiven Effekte seien "sehr fraglich", da eine Zusammenlegung von Grundbuch und Kataster nicht zu einer Entlastung, sondern nur - aufgrund der unterschiedlichen wahrzunehmenden Aufgaben - zur Verlagerung der praktisch gleichbleibenden Arbeiten auf eine neue Behörde führen würde. Dieselbe Erfahrung habe man seinerzeit auch in der ehemaligen DDR gemacht.
Der von der Länderkammer zur Begründung angeführte Aufbau eines umfassenden Informationssystems durch die Verschmelzung der Daten des elektronischen Liegenschaftskatasters und des ebenfalls elektronischen Grundbuchs sei bereits jetzt rechtlich zulässig, so die Bundesregierung. Zudem würde die Einheitlichkeit des Grundbuchwesens aufgegeben und damit ein wichtiger Teilbereich der Rechts- und Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet gefährdet. Auch die beabsichtigten Änderungen des Rechtspflegergesetzes stoßen auf Bedenken. bob