Recht. Kritik an der mit Einführung eines Pauschalsystems beim Zeitbudget und der mit der Vergütung verbundenen Reduzierung des Betreuungsaufwands sowie die Erörterung der Probleme beim Vertretungsrecht für Angehörige prägten am 26. Mai die Anhörung des Rechtsausschusses zur Novellierung des Betreuungsrechts ( 15/2494). Das Gesetz regelt die Betreuung der wachsenden Zahl älterer Menschen, die ihr Leben wegen einer geistigen Beeinträchtigung teilweise oder gänzlich nicht mehr selbst regeln können, durch ehrenamtliche oder professionelle Betreuer.
Aus Sicht des Deutschen Caritasverbands ist die Einführung eines pauschalierten Vergütungssystems aufgrund einer Mischkalkulation prinzipiell zu begrüßen. Bislang legen Betreuer den Zeitaufwand individuell und damit für einzelne Betroffene unterschiedlich fest. Ein Stundensatz von 31 Euro ist laut Caritas jedoch "nicht kostendeckend und muss angehoben werden". Auch die Stundenpauschale - der künftig erlaubte Zeitaufwand - sei zu gering bemessen. Betreute Menschen in besonders vielschichtigen Problemlagen könnten so nicht bedarfsgerecht versorgt werden.
Für den Deutschen Anwaltverein äußerte Klaus Schlimm (Köln) ebenfalls Kritik an der Pauschalierung der Vergütung: Es gehe um Kostensenkung, die Qualität der Betreuung werde sich bei einem Teil der Betroffenen verschlechtern. Georg Dodegge, Amtsrichter aus Essen, meinte, der Gesetzentwurf könne nicht verbergen, "dass vorrangig fiskalische Interessen und weniger die Interessen und Bedürfnisse der Betreuten" verfolgt werden. Mehrere Sachverständige äußerten auch Zweifel, ob eine Aufwertung der gesetzlichen Vertretungsmacht für Angehörige den richterlich verfügten Aufwand tatsächlich vermindern könne.
Bernhard Knittel, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht München, begrüßte grundsätzlich das Konzept, weil so gesetzliche Betreuungsverfahren erübrigt werden könnten, die ohnehin zu 70 Prozent zur Bestellung von Angehörigen führten. Auch die Formulierung lasse die Gefahr eines Missbrauchs der Vertretungsmacht gering erscheinen. Fachanwältin Gisela Baum aus Berlin erklärte dagegen, Angehörige mit Verfügungsvollmacht über das Vermögen Betreuter räumten vor der Einweisung in ein Heim nicht selten die Konten leer. Oft sei auch nicht zu kontrollieren, ob Angehörige das Geld der Betreuten auch voll in deren Interesse aufwendeten. Zudem würden solche Vollmachten wegen möglicher Haftungsrisiken von Banken nicht anerkannt. Rolf D. Hirsch von der Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter sagte, Konflikte im Familienkreis seien über die ärztliche Versorgung der Betreuten nicht gesetzlich zu regeln. kos