Inneres. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Abkommen vom 7. April 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung ratifiziert werden soll ( 15/3177).
Geregelt wird mit dem Abkommen insbesondere die Zusammenarbeit der Behörden zur Prävention und zur Bekämpfung von Terroranschlägen, Drogenkriminalität, Waffenhandel, Menschenhandel und Schleuserstraftaten, Schmuggel von Kunstwerken und Antiquitäten sowie zur Bekämpfung von Geldwäasche unf Falschgeldhandel. Der Austausch von Informationen soll dabei im Rahmen des jeweiligen innerstaatlichen Rechts erfolgen. Der Entwurf wurde am 27. Mai vom Plenum an den Innenausschuss überwiesen. wol