Auswärtiges. Der Bundestag hat am 27. Mai der Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo über den 11. Juni 2004 hinaus zugestimmt. Der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses ( 15/3235) stimmten 574 Abgeordneten zu. Es gab sieben Nein-Stimmen und eine Enthaltung.
Die Bundesregierung hatte in ihrem Antrag ( 15/3175) deutlich gemacht, die Stabilität des Kosovo werde nach wie vor durch ethnische Gegensätze, organisierte Kriminalität und politischen Extremismus gefährdet. Die gewaltsamen Auseinandersetzungen vor zwei Monaten hätten dies erneut belegt.
Die offenen Statusfragen, deren Lösung in der Hand des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UNO) liege, sei weiterhin der zentrale Punkt der politischen Auseinandersetzung. Zur Unterstützung des Sonderbeauftragten des UNO-Generalsekretärs hätten die Mitglieder der Kontaktgruppe, der unter anderem Deutschland angehöre, ein Konzept entwickelt, das die Aufnahme von Statusverhandlungen an die Bedingung knüpfe, dass im Kosovo grundlegende demokratische und rechtsstaatliche Standards erfüllt werden. Das Ziel der internationalen Gemeinschaft, die Grundlagen für selbsttragenden Frieden und Demokratie in der Region zu schaffen, die die Präsenz internationaler militärischer Kräfte nicht mehr länger erforderlich machten, bleibe unverändert bestehen.
Angenommen wurde am gleichen Tag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen das Votum der Opposition ein Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/3204). Sie schrieben, trotz erheblicher Fortschritte bei der Entwicklung selbsttragender demokratischer Übergangsstrukturen sowie bei der Gewährleistung friedlicher und normaler Lebensbedingungen für die Bewohner des Kosovo sei die Lage dort nach wie vor nicht stabil. Der Bundestag messe deshalb der internationalen Präsenz im Kosovo fortdauernd "höchste politische Bedeutung" bei.
Der Bundestag forderte die Regierung auf, sich international dafür einzusetzen, die vollständige Aufklärung der Hintergründe der Ausschreitungen in diesem Frühjahr zu erreichen. Sie müsse sich für ein entschiedenes Vorgehen gegen die Hintermänner und eine konsequente Ahndung der begangenen Verbrechen einsetzen. Die extremistischen Gruppen bedürften einer verstärkten Überwachung und Bekämpfung. Dies schließe die Nachfolgestrukturen der ehemaligen, selbsternannten Befreiungsarmee (UCK) ein.
Nach dem Willen der Regierungsfraktionen müsse es eine konsequente Umsetzung aller gegen Frauenhandel und Zwangsprostitution gerichteten Maßnahmen geben. Dies schließe die Bestrafung der Täter ein. Ein verlässliches Engagement der internationalen Gemeinschaft im Kosovo sei aufrechtzuerhalten, das eine vorschnelle Reduzierung von militärischen, polizeilichen und zivilen Kräften nicht zulässt.
Abgelehnt wurde mit den Voten der Regierungsfraktionen bei Enthaltung der FDP ein Antrag der CDU/CSU ( 15/3188). Die Union hielt es ebenfalls für "unverzichtbar", das Mandat zur deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zu verlängern. Nach den Unruhen im März 2004 hieße ein Abzug der Stabilisierungskräfte aus dem Kosovo, die Sicherheit und Stabilität in der Balkan-Region in Frage zu stellen.
Den Bundestag wollte die CDU/CSU auffordern, die gewaltsamen Ausschreitungen von Kosovo-Albanern "auf das Schärfste" zu verurteilen. Darüber hinaus stellte die Fraktion fest, die Entwicklungen in der Region seien, gemessen an der Dauer des Einsatzes der internationalen Gemeinschaft seit Juni 1999, "in keiner Weise zufrieden stellend".
Die Union wollte die Bundesregierung deshalb auffordern, umgehend eine politische Strategie vorzulegen, mit der die Sicherheit im Kosovo gestärkt und die politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung "zügig und nachhaltig" verbessert werden könne. Ein Antrag der FDP zu diesem Thema ( 15/2860) wurde an den Auswärtigen Ausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. bob