Verbraucherschutz. Gegen die Stimmen von Union und FDP hat der Bundestag am 27. Mai ein von den Koalitionsfraktionen vorgelegtes erstes Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes ( 15/3046) auf den Weg gebracht. Ohne Debatte hatte der Verbraucherschutzausschuss die Vorlage tags zuvor gebilligt ( 15/3223). Demnach werden für Hopfen und Tabak die Direktzahlungen entkoppelt und in die Betriebsprämienregelung einbezogen.
Die Fraktionen tragen so einem vom EU-Agrarrat beschlossenen Reformpaket für Baumwolle, Tabak, Olivenöl und Hopfen sowie der Reform der EU-Agrarpolitik Rechnung. Weiter heißt es, mit der vollständigen Entkoppelung der Rohtabakprämien ab 2010 wolle man sich von der produktbezogenen Förderung des Tabakanbaus verabschieden. Bei Tabak werden die Direktzahlungen 2006 entkoppelt. Von da an sind in einer vierjährigen Übergangsphase mindestens 40 Prozent des bisherigen Finanzvolumens zu entkoppeln und in die Betriebsprämienregelung einzubeziehen. Als gekoppelte Zahlungen weitergeführt werden können bis zu 60 Prozent. Ab 2010 werden 50 Prozent des Finanzvolumens noch als entkoppelte Direktzahlungen gewährt und die übrigen 50 Prozent für Umstrukturierungen zur Verfügung gestellt. Da die Entkopplung der Zahlungen 2005 beginnt, sind auch Direktzahlungen für Hopfen von da an zu entkoppeln und in die Prämienregelung einzubeziehen. sas