Verbraucherschutz. Grundregeln für die Futtermittelkontrolle in der Europäischen Union sowie beim Umgang mit unerwünschten Stoffen in Futtermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen zu schaffen, ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung ( 15/3170). Der Bundestag hat ihn am 27. Mai zur Beratung an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen. Damit möchte die Regierung EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Des Weiteren strebt sie an, Änderungen und Ergänzungen aufgrund von Erfahrungen bei der Anwendung des Futtermittelgesetzes vorzunehmen sowie Anzeige- und Buchführungspflichten auszuweiten. Auch sollen Daten aus der Agrarverwaltung für die amtliche Futtermittelüberwachung genutzt werden können. Die Bundesregierung schätzt die Auswirkungen des Gesetzes auf die Haushalte der Bundesländer als "gering" ein. Sie könnten bei der Kontrolle, ob die Bestimmungen eingehalten werden, anfallen, heißt es. sas