Finanzen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für Initiatoren von Wagniskapitalgesellschaften attraktiver gestalten. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf zur Förderung von Wagniskapital ( 15/3189) vorgelegt, den der Bundestag am 27. Mai zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Aufgrund des weltweiten konjunkturellen Abschwungs und sich abzeichnender Neuregelungen zur Kreditvergabe (Basel II) hätten sich die Finanzierungsmöglichkeiten über Banken in letzter Zeit verändert, heißt es zur Begründung. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen sowie technologieorientierte Unternehmensgründungen müssten sich diesen Entwicklungen auf dem Kreditmarkt stellen. Die Initiatoren von Beteiligungsfonds, die Wagnis-kapital an wachstumsorientierte Unternehmen vergeben, erhalten einen höheren Anteil am Gewinn aus dem Verkauf von Beteiligungen an Portfolio-Unternehmen, so die Fraktionen. Sie nähmen daher besonders am wirtschaftlichen Erfolg, aber auch am Misserfolg des Fonds teil. Die Koalition will diesen erhöhten Gewinnanteil (carried interest) künftig dem Halbeinkünfteverfahren unterwerfen. Damit wäre nur die Hälfte steuerpflichtig, was dazu führen würde, dass eine Vollbesteuerung dieser erhöhten Gewinnanteile weitgehend ausgeschlossen ist, heißt es in dem Entwurf. Nicht vom Halbeinkünfteverfahren betroffen sein sollen laufende Zahlungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften aus dem Portfolio des Fonds stehen. vom