Finanzen. Die CDU/CSU- und die FDP-Fraktion haben am 26. Mai im Finanzausschuss angekündigt, Änderungsanträge zum Paragrafen 8a des Körperschaft-steuergesetzes einzubringen. Sie sollen im Zusammenhang mit dem in der Beratung befindlichen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung der Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes ( 15/904) beraten werden.
Zu diesem Gesetzentwurf hatte der Ausschuss am Nachmittag Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung befragt, die sich auch zur Problematik des Paragrafen 8a (Gesellschafter-Fremdfinanzierung) geäußert hatten. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Zusammenhang mit dieser Regelung die Verbände um Stellungnahmen gebeten. Sie sollen bis 4. Juni vorliegen. Die Fachbeamten aus Bund und Ländern wollen nach Regierungsangaben vom 23. bis 25. Juni die Thematik in der Absicht erörtern, sie in einem BMF-Anwendungsschreiben zu regeln, das noch in der ers-ten Jahreshälfte im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden soll. Oppositionsabgeordnete hatten dagegen im Finanzausschuss unter dem Eindruck von Sachverständigenaussagen aus der Anhörung für eine gesetzliche Regelung anstelle eines Anwendungsschreibens plädiert und die Bundesregierung aufgefordert, einen Formulierungsvorschlag vorzulegen. Einen Antrag der FDP und der Union, einen solchen Formulierungsvorschlag bis zu nächsten Ausschusssitzung vorzulegen, lehnte die Koalitionsmehrheit jedoch ab.
Die seit dem 1. Januar gültige Regelung des Paragrafen 8a geht auf das Ergebnis des Vermittlungsausschusses vom Dezember 2003 sowie auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurück. Dabei geht es um die steuerliche Erfassung von verdeckten Gewinnausschüttungen. Wie es in einer Eingabe der acht großen deutschen Wirtschaftsverbände heißt, hat die Neufassung zu erheblicher Rechtsunsicherheit und zu vielen Anwendungs- und Auslegungsproblemen geführt, die sich durch ein Anwendungsschreiben des Ministeriums allein nicht beseitigen ließen.
Ziel der alten Regelung zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung sei es gewesen, übermäßige Auslandsfinanzierungen zu verhindern und Missbrauch zu bekämpfen. Die neue Regelung schränke jedoch die Finanzierungsfreiheit der Unternehmen drastisch ein und erhöhe die Unternehmensbesteuerung deutlich. Viele Unternehmen seien in ihrer Existenz bedroht, da neben der "sachlich nicht gerechtfertigten Steuerbelas-tung" von Zinsen mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer oft auch noch erhebliche Probleme bei Kreditverhandlungen einträten. Vor allem für Mittelständler sei es ein erhebliches Problem. Bankkredite an Unternehmen würden oft von Sicherheiten, der Abgabe von Garantieerklärungen oder von Bürgschaften des Gesellschafters abhängig gemacht.
Die Verbände fordern unter anderem eine Freibetragsregelung anstatt der jetzigen Freigrenze für an den Gesellschafter gezahlte Zinsen in Höhe von 250.000 Euro und die Herausnahme der Bankfinanzierung. Die "normale Bankenfinanzierung" dürfe vom Paragrafen 8a nicht erfasst werden. Die Unionsfraktion schloss sich diesen Forderungen an. vom