Finanzen. Unterschiedlich haben Experten die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Änderungsvorschläge zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates über die Änderung der Abgabenordnung ( 15/904) bewertet. Dies wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 26. Mai deutlich. Die Koalitionsfraktionen wollen zusätzlich zur Änderung der Abgabenordnung auch das Einkommensteuergesetz ändern. Dabei geht es um Berufsausbildungskosten, um einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und um die Abführung der Kapitalertragsteuer. So soll erreicht werden, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung, die nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, bis zur Höhe von 4.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar sind. Darüber hinaus wollen die Fraktionen den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro im Jahr auf Fälle ausdehnen, in denen das Kind das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat und dem Steuerpflichtigen dafür ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht.
Die Deutsche Steuergewerkschaft begrüßte die vorgesehenen Änderungen als wesentlichen Beitrag, die bisher oft schwierigen und streitanfälligen Abgrenzungsfragen hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Ausbildungs- und Fortbildungskosten in ihrer Handhabung wesentlich zu vereinfachen. Es werde damit klargestellt, dass Aufwendungen für ein Erststudium zu den nur im beschränkten Umfang als Sonderausgaben abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung zu rechnen seien. Aufwendungen im Rahmen eines Zweitstudiums würden künftig als Werbungskosten oder Betriebskosten anerkannt. Dem schloss sich der Paritätische Wohlfahrtsverband an. Der Gesetzgeber folge mit der Änderung der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs zur einkommensteuerlichen Behandlung von Ausbildungskosten.
Der Bund der Steuerzahler sieht durch den Regierungsantrag die Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes ausgehebelt. Die generelle Zuordnung der Kosten für erstmalige Ausbildungsmaßnahmen zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben verstoße gegen dessen Vorgaben. Die geplanten Änderungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hingegen werden begrüßt. Damit würden durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 entstandene Belastungen für Alleinerziehende ausgeglichen. Auch der Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter begrüßte die Änderungen, die für einen großen Teil der Alleinerziehenden nun wieder die Steuerklasse 2 garantieren würden. hau