Recht. Ein im Mai 2000 gezeichnetes Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten enthält neben formellen Erleichterungen für Rechtshilfeersuchen auch Vorschriften zu den modernen Ermittlungsmethoden. Die Bundesregierung hat dazu Gesetzentwürfe ( 15/4232, 15/4233) vorgelegt und erklärt, ein Vertragsgesetz und ein getrenntes Umsetzungsgesetz seien erforderlich, um einzelne Maßnahmen des Übereinkommens durch Ergänzungen in deutsches Recht umzusetzen. Mit der Abschaffung der Grenzkontrollen infolge des Schengen- Übereinkommens und der Zunahme des EU-Binnenverkehrs habe auch die Kriminalität neue Betätigungsfelder besetzt. Der Polizei und Justiz seien daher neue Instrumente zu geben, um organisierte Kriminalität über Staatengrenzen hinweg verfolgen zu können. Ein im Oktober 2001 in Luxemburg unterzeichnetes Protokoll zu grenzüberschreitenden Ermittlungen im Banken- und Finanzsektor soll als Vertragsgesetz verabschiedet werden. Die im Ratifikationstext ( 15/4230) angeführten Maßnahmen seien bereits vollständig im deutschen Recht enthalten. Die Regierung widersprach der Auffassung des Bundesrats, alle drei Gesetze bedürften seiner Zustimmung.