Inneres. Mit dem Votum aller vier Fraktionen gegen eine Stimme aus der FDP hat der Innenausschuss am 19. Januar den Antrag einzelner Abgeordneter zu "Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an" ( 15/1544) abgewiesen. Einer der Initiatoren mahnte den Ausschuss, die Initiative nicht "lässig abzutun".
Er erinnerte daran, die erste Plenardebatte zu diesem Thema im April sei wegen ihrer gesellschaftlichen Relevanz zu einer "Sternstunde des Parlamentarismus" zu zählen. Zu bedenken sei weiter, dass namhafte Abgeordnete wie Wolfgang Thierse, Hermann Otto Solms und Antje Vollmer sich dafür eingesetzt hätten, beim Generationenvertrag im parlamentarischen Prozess auch die junge Generation angemessen zu berücksichtigen. Das Problem sei, dass "derzeit 20 Prozent der Bevölkerung von einer Wahlmöglichkeit ausgeschlossen" sind.
Die SPD bewertete die Initiative als "höchst interessant". Die Anhörung habe allerdings gezeigt, dass alle genannten Spielarten eines damit verbundenen erweiterten Elternwahlrechts "ein schlechtes Vehikel" seien, das mit dem Antrag angestrebte Ziel zu erreichen. Die diversen diskutierten Möglichkeiten seien weder regelbar, noch entsprächen sie dem Grundsatz von Gleichheit oder geheimer Wahl. Die CDU/CSU betonte ebenfall, die verfassungsrechtlichen Bedenken seien nicht auszuräumen gewesen.
Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten den Ansatz als "ehrenwert, aber nicht praktikabel". Sie regten an, nach anderen Ausgangspositionen zu suchen. Dazu nannten sie eine mögliche Senkung des Wahlalters. Auch die FDP hatte als Grund für die Ablehnung in ihrer Fraktion überwiegend verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht.