Die Koalitionsfraktionen und die CDU/CSU stimmten für das Gesetz, durch das EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden, die FDP enthielt sich. Den Verbrauchern und Händlern wird ermöglicht, Altgeräte aus Privathaushalten kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abzugeben. Die Hersteller müssen eine Gemeinsame Stelle einrichten, die Informations- und Koordinationsaufgaben übernimmt; zuständige Behörde ist das Umweltbundesamt. Im Ausschuss hatte die Koalition drei Änderungsanträge, die Union einen vorgelegt, wobei eine von zehn Forderungen der CDU/CSU übernommen wurde. Danach soll die Regierung die Wirkungen des Gesetzes nach fünf Jahren überprüfen.
Der Bundestag lehnte einen Antrag der FDP ( 15/3950) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab, wonach Belastungen und Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen so weit wie möglich zu verhindern seien. Stoffverbote und Getrennthaltungspflichten sollten nur vorgesehen werden, wenn dies unumgänglich sei. Die Liberalen hatten im Ausschuss aber eingeräumt, dass einige ihrer Forderungen von der Koalition aufgegriffen worden seien. Dennoch würden die Probleme noch zu "bürokratisch" gelöst.
Die Koalitionsfraktionen betonten, ihre Änderungsvorschläge gingen überwiegend auf Wünsche des Bundesrates zurück. Vor allem gehe es dabei um Erleichterungen beim Vollzug und um Vereinfachungen. Die CDU/CSU wollte im Gegensatz zur Koalition sechs statt nur fünf verschiedene Gerätegruppen festlegen, weil sonst Geräte mit unterschiedlichen Verwertungs- und Recyclingquoten zusammen gesammelt würden und der umweltgerechte Weitertransport der Geräte verkompliziert würde. Bündnis 90/Die Grünen begrüßten, dass die Verbraucher Elektroschrott künftig kostenlos abgeben können. Dies sei ein Anreiz für die Hersteller, künftig recyclingfreundliche Produkte zu entwickeln.