Verkehr und Bauwesen. Der Bundestag hat am 27. Januar gegen die Stimmen der Opposition und auf Empfehlung des federführenden Ausschusses ( 15/4280) eine Entschließung der Koalition gebilligt, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich in den anstehenden Gesprächen mit der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die Planungshoheit für den Städtebau bei den Kommunen verbleiben soll.
Die Koalitionsfraktionen befürchten, dass Kompetenzen beim nationalen Städtebaurecht in Teilen auf die europäische Ebene verlagert werden könnten, wenn sich die EU-Kommission mit ihren Vorschlägen zur Bodennutzung, zum Städtebau und zur Raumordnung, wie sie es in einer Mitteilung zur städtischen Umweltstrategie dargelegt hat, durchsetzen könnte. Geteilt wurde die Sorge über eine Verlagerung der Kompetenzen von der nationalen auf die EU-Ebene auch von der Opposition. Dabei hatte die CDU/CSU bei den Ausschussberatungen moniert, die EU-Vorlage stelle ein typisches Beispiel dafür dar, wie die Kommission versuche, in die nationalen Zuständigkeiten beim Städtebau einzugreifen. Man habe sich zwar um einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen bemüht, dies sei aber nicht gelungen. Entsprechende Auschussanträge der Union sowie der FDP fanden keine Mehrheiten. Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll die Bundesregierung verhindern, dass Regelungen eingeführt werden, die zu einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand führen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind überzeugt davon, die Lebensqualität in den städtischen Gebieten auch mit den bestehenden Instrumenten verbessern zu können.