Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung tritt dafür ein, die bei den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder vorhandenen Daten effizienter zu nutzen, um so neue statistische Erhebungen zu vermeiden. Dazu legte sie einen Entwurf zur Änderung des Statistikregistergesetzes und sonstiger Statistikgesetze ( 15/4696) vor, den der Bundestag am 27. Januar zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwies.
Damit soll erreicht werden, dass auch nach der Änderung der Handwerksordnung nicht nur die Handwerke nach der Anlage A (so genannte Vollhandwerke), sondern auch die jetzt zulassungsfreien Handwerke in die Auswertung des Statistikregisters einbezogen werden dürfen. Durch weitere Gesetzesänderungen soll es den statistischen Ämtern erlaubt werden, dort vorhandene Daten in größerem Umfang und in einem weniger aufwändigen Verfahren zu verwenden. Darüber hinaus soll eine Neuregelung den Ämtern die Übermittlung von Einzelangaben an die Kommunalstatistikstellen ermöglichen. Bei den Kommunen ist nach Regierungsangaben wegen des Wegfalls früherer Großzählungen ein Informationsdefizit entstanden, das durch die Möglichkeit ausgeglichen werden soll, bestimmte Daten aus dem Statistikregister zu erhalten.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zwei Änderungsvorschläge gemacht. Unter anderem empfiehlt die Länderkammer, eine neue Arbeitsteilung unter den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder für die Übermittlung von Einzelangaben einzuführen. Dadurch ließen sich Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen und die Qualität verbessern, heißt es. Die Regierung hat gegen diesen Vorschlag keine grundlegenden Bedenken vorgebracht, in ihrer Gegenäußerung aber zu einer Neuformulierung geraten.