Menschenrechte. Die Bundesregierung soll im In- und Ausland deutlich machen, dass das absolute Folterverbot auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gilt. Dies beschloss der Menschenrechtsausschuss am 26. Januar mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Enthaltung der CDU/CSU, indem er einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen ( 15/4396) annahm.
Einigkeit herrschte darüber, dass die jüngsten Dis-kussionen über die Legitimität von Folter nicht nachvollziehbar seien. Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus würden sicher geglaubte Normen und Überzeugungen plötzlich in Frage gestellt und verbotene Verhörmethoden zum legitimen Mittel der Gefahrenabwehr erklärt.
Die SPD betonte, die internationale und auch die deutsche Diskussion habe die Besorgnis über Folterzustände deutlich werden lassen. Die jüngst bekannt gewordenen Vorfälle bei der britischen Armee in Irak hätten dies noch einmal unterstrichen. Die Bündnisgrünen erklärten, das Folterverbot habe "absolut und ausnahmslos zu gelten".
Die CDU/CSU machte deutlich, sie teile die Auffassung der Koalition weitgehend. Allerdings sei der Fall des Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner, dem Entführer eines Kindes bei der Vernehmung die "Zufügung von Schmerzen" zu anzudrohen, um das Versteck des Kindes zu erfahren und sein Leben zu retten, nicht nur zeitlich überholt, weil das Urteil inzwischen vorliege. Die Äußerungen im Koalitionsantrag seien auch nicht korrekt. Die gesamte deutsche Rechtswissenschaft habe eindeutig die Folter abgelehnt. Einen anderen Eindruck zu erwecken, sei falsch und werde der Situation nicht gerecht.
Ein Antrag der FDP ( 15/3507), der sich für eine zügige Zeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen aussprach, wurde mit den Stimmen der Koalition abgelehnt. Die CDU/CSU stimmte für die Initiative. Das Zusatzprotokoll sieht vor, eine vorbeugende Komponente des internationalen Schutzes vor Folter zu schaffen. Bisher seien, so die Liberalen, in den internationalen Menschenrechtskonventionen lediglich nachträgliche Verfahren vorgesehen, die sich mit bereits zurückliegenden Vorfällen oder Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen befassen.