Entwicklungszusammenarbeit. Die Bundesregierung solle weiterhin Mittel bereit stellen, um zur Verbesserung der als "prekär" bezeichneten humanitären Situation in Haiti beizutragen und nach einer demokratischen Konsolidierung des mittelamerikanischen Landes eine längerfristige Zusammenarbeit anzustreben. Dies beschlossen die Koalitionsfraktionen und die CDU/CSU am 26. Januar im Fachausschuss in der Neufassung eines entsprechenden Antrages der Union ( 15/2746). Die FDP enthielt sich der Stimme. Im Rahmen der Vereinten Nationen müsse die Regierung unter Gérard Latortue sich ferner dafür einsetzen, dass die Stärke der Friedens-truppen von 6.700 Soldaten tatsächlich erreicht wird, um ein wirksames Tätigwerden der Truppen zu sichern. Gegenüber der haitianischen Übergangsregierung solle die Regierung auf eine "sofortige und umfassende" Verbesserung der Sicherheitslage insbesondere durch ein umfangreiches Entwaffnungsprogramm sowie durch die Aufklärung und Verfolgung politischer Verbrechen und Gewaltakte der Vergangenheit hinwirken. Ferner solle die Regierung die haitianische Übergangsregierung drängen, die Einhaltung der Bürger- und Menschenrechte zu gewährleisten. Baldmöglichst müssten die demokratischen Institutionen Haitis wiederhergestellt werden, insbesondere durch baldige Parlaments- und Präsidentschaftswahlen. Die deutsche Regierung müsse des Weiteren mit dafür Sorge tragen, dass die im Rahmen der internationalen Geberkonferenz für Haiti im Juli 2004 zugesagten Finanzhilfen der EU in Höhe von 325 Millionen US-Dollar (etwa 250 Millionen Euro) zweckgerichtet und im Interesse einer politischen und wirtschaftlichen Stabilisierung eingesetzt werden.