Den Ausführungen zufolge sind mit Ende des Jahres 2004 Zahlungen in Höhe von insgesamt 3,8 Milliarden Euro an insgesamt 1.614.000 Zwangsarbeiter geleistet worden. Alle beauftragten Organisationen bis auf die IOM (Internationale Organisation für Migration) hätten bereits mit der Zahlung der zweiten Rate begonnen; 1,141 Millionen Zwangsarbeiter hätten die zweite Zahlungsrate bereits erhalten. Insgesamt seien 2,3 Millionen Anträge von der Stiftung bearbeitet worden, wobei rund 500.000 Anträge wegen fehlender oder nicht zutreffender Nachweise abgewiesen worden seien. In rund zehn Prozent der Fälle gingen die Zahlungen an Hinterbliebene, weil die Empfänger inzwischen verstorben seien.
Aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Öffnungsklausel wurden durch die Entwicklung der Zinserträge Zahlungen in Höhe von 316 Millionen Euro an zusätzliche Opfergruppen möglich. Dazu gehören Personen, die sich wegen Verfolgung versteckt halten mussten, sowie Zwangsarbeiter, die nicht verschleppt, sondern im eigenen Land zur Zwangsarbeit gepresst wurden. Von dem Zinsertrag sind einvernehmlich zwischen der Stiftung und den betrauten Organisationen 190 Millionen Euro für Opfergruppen ausgewiesen, die durch die IOM betreut werden. 135 Millionen wurden an den Jewish Claim überwiesen und 16 Millionen Euro werden an russische Opfergruppen ausgezahlt. Eine weitere Zuzahlung in Höhe von 17 Millionen erfolgte an Opfer von medizinischen Versuchen. Diese erhalten mit jeweils 6700 Euro 87 Prozent des gesetzlich festgelegten Höchstbetrages. Lediglich Zahlungen zur Regelung von Versicherungsschäden könnten nicht bis 2005 geleistet werden. Hierzu erklärte der Berichterstatter der SPD-Fraktion, von rund 80.000 gemeldeten Versicherungsansprüchen seien bislang nur 4.000 belegbar.
Alle Fraktionen des Innenausschusses drückten der Stiftung übereinstimmend ihren Dank für die geleistete Arbeit in einem problematischen und äußerst sensiblen Bereich aus. Auf den Punkt brachte es der Sprecher der FDP als er sagte, auch nach der Verabschiedung der gesetzlichen Vorlage zur Entschädigung hätte bei einer weniger sensiblen und weniger gut geführten Regulierung "noch viel Porzellan zerschlagen werden können". Es sei das Verdienst des Kuratoriums, der Wirtschaftsunternehmen und der beauftragten Organisationen, dass die Entschädigung allseits zufrieden stellend verlaufen sei. Mit Zuversicht wurde von allen Fraktionen auch die Gestaltung des Zukunftsfonds bewertet, der nach Auskunft der Stiftung allerdings erst im Aufbau begriffen ist.