Inneres. Mit den Stimmen aller vier Fraktionen hat der Deutsche Bundestag am 28. Januar den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum 17. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes in der vom Innenausschuss geänderten Fassung verabschiedet ( 15/4492). Das Parlament folgte damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses ( 15/4733).
In den Ausschussberatungen hatte man sich darauf geeinigt, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines erweiterten Änderungsantrages der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen anzupassen. Mit der Aufnahme von Positionen aus den vorgelegten Änderungsanträgen der CDU/CSU und der FDP in den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen war es möglich geworden, die Zustimmung aller Fraktionen zu erreichen.
Die nun vom Parlament verabschiedete Änderung des Bundeswahlgesetzes wird mit der Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik begründet. Außerdem seien durch Gebiets- und Verwaltungsreformen in verschiedenen Ländern die Wahlkreisbeschreibungen nicht mehr in allen Fällen zutreffend gewesen. Insgesamt haben sich die Abgeordneten bei der interfraktionellen Feinabstimmung auf der Grundlage des Berichtes der Wahlkreiskommission ( 15/2375) und unter Berücksichtigung der durch den Gesetzentwurf betroffenen Bürger, Städte, Landkreise und Gemeinden von der Kontinuität der Wahlkreisgestaltung leiten lassen.
Die gravierendste Änderung ist der Zugewinn eines neuen Wahlkreises für das Bundesland Bayern zu Lasten von Thüringen. Auf Grund der starken Abwanderung wird Thüringen nur noch über neun Wahlkreise verfügen. Die wegen dieser Entwicklung erforderliche Neuordnung erforderte in Bayern und Thüringen die Anpassung relativ vieler Wahlkreise. Von Veränderungen und Korrekturen in den Wahlkreisen sind außer Bayern und Thüringen noch acht weitere der insgesamt 15 Bundesländer betroffen: Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen-Anhalt.
In ihrer Bewertung würdigten alle Fraktionen die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswahlkreiskommission und des Innenministeriums. Diese hätten eine abgewogene Prüfung unterschiedlicher Modelle ermöglicht. Die Koalitionsfraktionen verwiesen bei dieser Gelegenheit auf den kleinen, sehr eng begrenzten Gestaltungsspielraum. Die CDU/CSU-Fraktion unterstrich die konstruktive und sachorientierte Beratungsatmosphäre. Diese habe es möglich gemacht, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Auch die Liberalen erklärten, die nun gefundene Lösung sei sachgerecht und unter größtmöglicher Berücksichtigung der kommunalen Grenzen und politischen Zuordnungen erfolgt.