Kultur und Medien. Über die Arbeit der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste zur Dokumentation von Such- und Fundmeldungen über NS-verfolgungsbedingt entzogene oder kriegsbedingt verlagerte Kulturgütern hat Staatsministerin Christina Weiss am 26. Januar im Kulturausschuss berichtet. Sie sagte, in der Datenbank der Koordinierungsstelle (www.lostart.de) befänden sich bereits über 80.000 detailliert aufgearbeitete Such- und Fundmeldungen. Darin seien Kulturgüter verzeichnet, die aufgrund von Verfolgungen während der NS-Zeit ihren Eigentümern entzogen wurden, bei Flucht und Emigration nicht mitgeführt werden konnten oder eine Provenienzlücke (Herkunftslücke) aufweisen, so dass ein unrechtmäßiger Entzug nicht ausgeschlossen werden könne.
Erfasst würden auch Kulturgüter, die im Zweiten Weltkrieg durch Beschlagnahmung oder Plünderung verloren gegangen seien. Die Koordinierungsstelle verfüge über einen jährlichen Etat von 430.000 Euro und beschäftige derzeit sieben Mitarbeiter. Sie betreibe eine umfassende nationale wie internationale Öffentlichkeitsarbeit und sei auf Fachkonferenzen im In- und Ausland vertreten. Im Jahr 2003 sei zudem die "Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz" geschaffen worden, um Differenzen bei der Rückgabe von Kulturgütern zu schlichten und zwischen früheren Eigentümern und Museen, Bibliotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen zu vermitteln. Am 12. Januar habe diese ihren ersten Fall behandelt und entschieden, einem jüdischen Ehepaar vier Gemälde aus derzeitigem Bundesbesitz zurückzugeben.
Die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste fungiere auch als Geschäftsstelle der Beratenden Kommission, sagte Weiss. Sie betonte, die Arbeit der Koordinierungsstelle sei im Ausland "hoch geachtet". Derzeit werde erneut an staatliche und private Einrichtungen appelliert, verstärkt Provenienzrecherchen vorzunehmen und sich dem Thema NS-Beutekunst zu widmen.
Viele Einrichtungen hätten allerdings Angst, Kunstwerke zu verlieren oder einen Rückkauf nicht finanzieren zu können. Diese Gründe könne man aber nicht akzeptieren, unterstrich Staatsministerin Weiss. Die Museen müssten sich auch im eigenen Interesse zu ihrer Verantwortung und Aufgabe bekennen und Nachforschungen über die Herkunft der in ihrem Besitz befindlichen Exponate anstellen.